Weil Sie Ihre Familie kennen. Jetzt Schenkungs- und Erbschaftsfragen klären.
Kluge Unternehmer denken voraus. Jetzt Vermögens- und Nachfolgefragen klären.
Testament

Die gesetzliche Erbfolge führt fast immer zu ungewollten Ergebnissen. Ein Testament stellt sicher, dass Ihr Letzter Wille auch genauso umgesetzt wird.
Schenkung

Durch lebzeitige Schenkungen können Sie steuerliche Vorteile optimal nutzen und Ihre Liebsten mit „warmer Hand“ beschenken.
Unternehmensnachfolge

Besser früher an später denken: Bei Unternehmensübertragungen steht der Fortbestand des Unternehmens sowie die Steuerersparnis im Fokus.
Pflichtteil

Selbst wenn man enterbt ist, steht einem die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Es gilt klug vorzugehen, um den Pflichtteil entweder zu sichern oder bestmöglich zu reduzieren.
Testamentsvollstreckung

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker helfe ich, den Willen des Verstorbenen umzusetzen und den Familienfrieden zu wahren.
Erben-Begleitung

Nach dem Tod eines lieben Menschen muss einiges geregelt werden. Um den Erben Raum zum trauern zu geben, kümmere ich mich gerne um alles, was geregelt werden muss.
Vollmacht

Vorsorgevollmachten helfen, dass im Fall der Fälle wichtige Entscheidungen in ihrem Sinne getroffen werden, auch wenn sie gerade nicht selbst entscheiden können.
Einfach unbeschwert schenken und vererben.
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Ich helfe Ihnen, Ihre persönlichen Angelegenheiten in den Bereichen Erbschaft, Schenkung sowie Unternehmensnachfolge zu regeln. Einfach und entspannt. Damit Sie unbeschwert Ihr Leben leben können.
Ich helfe, alles zu regeln.
Die Regelung von Erbschaft, Vermögensübertragung und Unternehmensnachfolge ist komplex und miteinander verbunden. Als Fachanwalt für Erbrecht ist es mir wichtig, in ausführlichen Gesprächen ein individuelles Konzept für Sie zu erstellen, das alle rechtlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllt. Sie teilen mir Ihre Wünsche mit, und ich kümmere mich um den Rest.
Leistung Testament

Frühzeitig vorgesorgt.

Niemand denkt gerne an seinen oder den Tod seines Partners. Doch wer sich frühzeitig um die Erbschaftsregelung kümmert, kann befreit sein Leben leben. Dies können Sie beispielsweise mittels eines Testaments erreichen. Ein Testament kann handschriftlich errichtet werden oder mittels eines Notars.

Mein Vorteil ist, dass ich als ehemaliger Notariatsangestellter mich sowohl in der Gestaltung von Testamenten auskenne, als auch als Anwalt die Streitpunkte kenne, welche nach dem Tod mangels unklarer Regelungen entstehen können.

Leistung Schenkung

Schenkungen zu Lebzeiten.

Auch vor Ihrem Tod können Sie zu Lebzeiten mittels Schenkungen Vermögen auf die Nachkommen übertragen und dadurch Ihre Vermögensnachfolge regeln. Zur mehrmaligen Ausnutzung von Freibeträgen empfiehlt es sich damit frühzeitig zu beginnen. Sofern gewollt, sorge ich dafür, dass Sie dennoch in den Genuss der weitergegebenen Vermögenswerte kommen und im schlimmsten Fall sich auch wieder holen können.

Ein weiterer Grund der Schenkungen zu Lebzeiten kann jedoch auch darin liegen, den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch zu reduzieren.

Leistung Unternehmensnachfolge

Unternehmensfortbestand sichern.

Kennen Sie den Satz: Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht? Nein? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen. Auch wenn Sie Regelungen im Testament getroffen haben, stimmen dies nicht mit dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Rechtsfolgen bei Tod eines Gesellschafters überein, läuft die Regelung im Testament ins Leere.

Durch eine rechtzeitige Nachfolgeplanung wird sichergestellt, dass das Unternehmen auch nach dem Ausscheiden des bisherigen Inhabers erfolgreich weitergeführt wird. Eine geregelte Nachfolge minimiert Unsicherheiten sowohl bei Mitarbeitern als auch bei Geschäftspartnern ermöglicht etwaige Kandidaten gründlich einzuarbeiten und sicherzustellen, dass er oder sie bestens auf die Übernahme vorbereitet ist.

Durch frühzeitige Planung können Sie dabei steuerliche Vorteile nutzen und finanzielle Belastungen zu minimieren und familiäre Konflikte vermeiden, die durch unklare oder späte Entscheidungen entstehen könnten. Auch das Aufsetzen einer Unternehmervollmacht, dem Pendant zur privaten Vorsorgevollmacht, ist eine kluge Maßnahme, wenn es darum geht sicherzustellen, dass alles in Ihrem Sinne läuft. Auch dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht aktiv sein können.

Leistung Pflichtteil

Familienstreit vermeiden.

Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Pflichtteil auseinanderzusetzen, da dieser auch bei Enterbung mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Nur in Ausnahmefällen kann der Pflichtteil entzogen werden. Durch gezielte Planung kann der Erblasser verhindern, dass das Familienvermögen unnötig zersplittert wird, und sicherstellen, dass wichtige Vermögenswerte erhalten bleiben. Eine frühzeitige Regelung des Pflichtteils minimiert das Risiko von Erbstreitigkeiten und schafft klare Verhältnisse.

Das Vermögen wird gemäß der Wünsche des Erblassers verteilt und der gesetzliche Pflichtteilsanspruch berücksichtigt. Zudem kann ein Pflichtteilsverzicht, oft im Rahmen von Schenkungen, den schutzbedürftigen längerlebenden Partner vor hohen Zahlungen schützen, die manchmal den Verkauf des Familienheims erzwingen könnten.

Leistung Testamentsvollstreckung

Testament vollstrecken.

Nach deutschem Recht ist der Testamentsvollstrecker eine Person, die vom Erblasser beauftragt wurde, die letztwilligen Verfügungen auszuführen. Ich berate Sie umfassend rund um das Thema Testamentsvollstreckung und begleite als Testamentsvollstrecker den gesamten Prozess – auch bei bereits laufenden Testamentsvollstreckungen.

Leistung Erbenbegleitung

Vererben leicht gemacht.

Das Erbrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete in Deutschland. Wenn Sie kein Fachmann sind, ist man schnell und leicht überfordert. ich Begleite Sie gerne bei allem, sei es die Erbauseinandersetzung, Vermächtniserfüllung usw.

Leistung Vollmacht

Rechtzeitig vorsorgen.

Nicht nur für den Todesfall vorzusorgen ist wichtig, sondern auch für den Fall wenn Sie keine wirksame Erklärung abgeben können. Durch Krankheit oder Unfall können Sie geschäftsunfähig werden.

Um zu gewährleisten, dass auch in diesen Momenten alles in Ihrem Sinne weiterläuft empfiehlt es sich entsprechend Vorsorge zu treffen. Lassen Sie sich vollumfänglich zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Unternehmervollmacht oder auch Sonderrechtsverfügungen beraten

Kundenrezensionen

Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker

Planen Sie Ihre Zukunft und die Ihrer Familie – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit dem Thema Erben und Schenken zu befassen. Vermeiden Sie ungewollte Erbfolgen, steuerliche Nachteile und familiären Streit durch rechtzeitige Entscheidungen. Als Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Wünsche klar und rechtssicher zu gestalten. Mit Fingerspitzengefühl und Fachkompetenz nehme ich mir die Zeit, die es braucht, um Ihren Fall umfassend zu prüfen und für Sie eine individuelle, passende und beste Lösung für Sie zu finden. Ich freue mich auf Sie.

Ihr Tobias Langer

Kontaktieren Sie mich.

Ihr Weg zur unbeschwerten Vermögensübertragung beginnt hier. Schildern Sie mir Ihren Fall im Kontaktformular.

Alternativ rufen Sie mich gerne unter +49(0) 841- 93 44 99 an. Gemeinsam finden wir einen passenden Termin, auch kurzfristig.
Sollte ich im Gespräch sein, hinterlassen Sie mir eine Nachricht. Ich rufe Sie baldmöglichst zurück.

    Anfahrt & Parkmöglichkeiten

    Parkplätze vor dem Haus & in Tiefgarage
    Haltestelle „Rathausplatz“

    Sprechzeiten

    Montag – Freitag 09:00 – 17:00 Uhr
    oder nach telefonischer Vereinbarung

    FAQ

    Egal, ob persönlich oder digital, mit ihren Fragen rund um die Themen Erbrecht und Nachfolge sind Sie bei mir richtig. Ich kümmere mich um alle juristischen Aufgaben und übernehme ebenfalls die bürokratische Abwicklung.

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